Begleithund
Die Begleithundeprüfung ist Voraussetzung für die meisten weiteren Prüfungen und Wettkämpfe, die mit dem Hund absolviert werden können. Sie besteht aus drei Teilen, und zwar einer theoretischen Überprüfung der Sachkunde des Hundeführers, einer Vorführung des Hundes auf dem Übungsplatz, wo dieser nach der Prüfungsordnung vorgegebene Übungen zeigen muss sowie für die Dauer der Vorführung eines anderen Hundes abliegen muss während sein Hundeführer ca. 40 Schritte entfernt steht, und einem Verkehrsteil, der in öffentlichem Gelände erfolgt und das Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit sowie gegenüber anderen Hunden, Joggern, Fahrradfahrern usw. überprüft.
Für die Teilnahme an Agilityturnieren ist lediglich die BH - A, also eine Begleithundeprüfung ohne Überprüfung der Schussgleichgültigkeit, erforderlich. Auch bei der BH - A gibt es eine Theorieprüfung und die Verhaltensüberprüfung im Verkehrsteil.